Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Wie dürfen auf landwirtschaftlich eingesetzten Anhängern Personen mitgenommen werden?
Sitzend auf geeigneten Sitzgelegenheiten
Stehend, wenn es zur Begleitung der Ladung nötig ist
Stehend auf leeren Anhängern
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Personen dürfen auf landwirtschaftlich eingesetzten Anhängern nur dann mitgenommen werden, wenn sie auf geeigneten Sitzgelegenheiten sitzen oder, falls es zur Begleitung der Ladung notwendig ist, auch stehend mitfahren. Das Stehen auf leeren Anhängern ist jedoch verboten, da dies ein erhöhtes Unfallrisiko birgt. Diese Regeln dienen der Sicherheit aller Mitfahrenden. Deine Auswahl ist richtig: Nur sitzend auf geeigneten Sitzen oder stehend zur Ladungsbegleitung ist erlaubt. Solche Vorschriften findest du auch in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
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